Was ist ein Blower Door Test?
Überprüfung der Luftdichtheit, Leckageortung, Ermittlung der Luftwechselrate, Erstellung eines Prüfberichtes
Die BlowerDoor Messung ist bereits seit 1998 anerkannte Regel der Technik, die luftdichte Gebäudehülle ist eine Anforderung der Energieeinsparverordnung (EnEV).
Der BlowerDoor Test wird von uns nach EN 13829 im Unter- und Überdruckverfahren durchgeführt. Wir empfehlen eine ausführliche Leckageortung während der Bauphase sowie eine Schlussmessung im Nutzungszustand.
Abschließend erstellen wir einen Prüfbericht, aus dem die ermittelte Luftwechselrate hervorgeht.
Wir arbeiten mit MessSystemen der Firma Minneapolis BlowerDoor und nutzen je nach Größe des Bauvorhabens das Standard Gebläse mit einem Messbereich bis 7.200 m³/h oder den handlichen BlowerDoor MiniFan für den Einsatz in Einzelwohnungen sowie sehr dichten oder kleineren Gebäuden.
Zur Beschreibung des BlowerDoor Testverfahrens empfehlen wir Ihnen das Infoblatt der BlowerDoor GmbH:
Warum luftdicht?

Überprüfung der Luftdichtheit, Leckageortung, Ermittlung der Luftwechselrate, Erstellung eines Prüfberichtes
-
Sicherstellung der Funktion der Lüftungsanlage.
Eine Lüftungsanlage ist nur in einem dichten Gebäude auch sinnvoll. -
Senkung des Energieverbrauches.
Erzielen Sie minimale Wärmeverluste mit geringem Aufwand. -
Verbesserung des Schallschutzes.
Sperren Sie Lärmquellen aus, indem Sie schall-leitende Ritzen vermeiden. -
Sicherung der Bauqualität.
Vermeiden Sie spätere Bauschäden und langwierige juristische Auseinandersetzungen. -
Steigerung der Wohnbehaglichkeit.
Verhindern Sie Zugluft und sogenannte “Kaltluft Seen” am Boden der Wohnbereiche. Einhaltung der DIN, Anerkennung im EnEV Nachweis. Beim Einbau von Lüftungsanlagen ist ein BlowerDoor Test vorgeschrieben. -
Schutz vor Eintrag von Schadstoffen durch eindringende Außenluft.
Wehren Sie Feinstaub, Blütenpollen und allergene Gase ab. -
Vermeidung von Tauwasserbildung in der Konstruktion.
Durch Kondenswasserbildung an Wärmebrücken entsteht Schimmel.
Sie haben Fragen?
Für Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Stiller:
verena.stiller@k3kappelar.de
Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot für Ihre Baumaßnahme.